Krebsvorsorge


Ein Großteil der bösartigen Er­krankun­gen ist bei früher Dia­gnose heil­bar und kann durch das Er­kennen von Vor­stufen sogar ver­hindert werden. Des­wegen werden von den gesetz­lichen Kranken­kassen mehrere Lei­stungen über­nommen. Dazu zählen:

  • das Abtasten der Brust
  • das Abtasten des Unterbauches
  • der Zellabstrich vom Gebär­mutter­hals


Ab dem 50. Lebens­jahr kommen hinzu:

  • Mammographie alle 2 Jahre (bis zum 69. Lebens­jahr)
  • immunologischer Stuhltest zur erweiterten Dia­gnostik auf Darm­krebs



Über das medizinisch Aus­reichende, Zweck­mäßige, Wirt­schaft­liche und Not­wendige hinaus gibt es zusätzliche Möglich­keiten, die die Krebs­früh­erken­nung aus ärztlicher Sicht sinn­voll er­gänzen und erweitern können - die so­ge­nannten Individuellen Gesund­heits­leistungen (IGeL), die von der gesetz­lichen Kranken­kasse jedoch nicht bezahlt werden. Dazu gehören:

  • Ultraschall des kleinen Beckens, der Gebär­mutter und Eierstöcke
  • Ultraschall der Brust (Mammasonographie)
  • Abstrich vom Gebär­mutterhals zum Nach­weis krebs­verursachender Papilloma-Viren